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ARCHIVINFORMATIONEN

Das Museumsarchiv ist ein Bestandteil von der Dokumentationsabteilung, welches die Archivbestände über Entstehung und Entwicklung des Konzentrationslagers Gross-Rosen sowie Daten von ehemaligen KL-Häftlingen sammelt, aufbewahrt und der Öffentlichkeit zugänglich macht.

Um Information über einen ehemaligen KL-Häftling zu erhalten, können Sie

Telefonische Auskünfte werden von dem Museumsarchiv nicht erteilt.

Interessierte Personen, die den Archivbestand benutzen wollen, bitte erst die „Benutzungsordnung der Archivbestände des Museums Gross-Rosen“ auf unserer Webseite lesen.

Das Archiv des Museums Gross-Rosen befindet sich in Wałbrzych, in Konradów (Stadtviertel), in der Str. Szarych Szeregów 9 und ist von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 14.00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen, geöffnet.

BENUTZUNGSORDNUNG DER ARCHIVBESTÄNDE
DES MUSEUMS GROSS-ROSEN

1. Die Archivmaterialien werden nach der Erteilung einer Benutzungsgenehmigung zur Verfügung gestellt. Eine solche Genehmigung kann nur vom Direktor des Museums Gross-Rosen erteilt werden. Sie gilt für ein Jahr. Anträge werden sowohl von privaten und öffentlichen Institutionen, als auch von Privatpersonen entgegengenommen.

2. Im Benutzungsantrag für Archivdokumente müssen das untersuchte Thema und der genaue Verwendungszweck angegeben werden. Studenten und Schüler sind verpflichtet, eine entsprechende Bescheinigung von ihren Tutoren dem Antrag beizulegen.

3. Zur Erleichterung der Arbeit der Archivmitarbeiter muss der Termin des Aufenthalts im Museumsarchiv im vorhinein festgelegt werden. Dies ermöglicht die Vorbereitung der Archivmaterialien zu dem im Benutzungsantrag angegebenen Thema.

4. Die Archivmaterialien werden in der Arbeitstelle des Museums zur Verfügung gestellt. Jeder Benutzer hat sich in das Evidenzbuch der Archivbenutzer des Museums Gross-Rosen einzutragen und das Formular „Benutzeranmeldung für Archivbestände“ auszufüllen. Die Antragsteller haben auch Erklärung zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und der personenbezogenen Daten zu lesen und das Gelesene mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Zuständige Archivmitarbeiter führen die Evidenz der bestellten Archivdokumente.

5. Zum Zwecke der Einsicht werden Originaldokumente vom Museum vorgelegt, sie können allerdings nicht ausgeliehen werden. Auf Wunsch und gegen Entgelt werden jedoch von diesen Dokumenten Kopien angefertigt und ausgegeben.

6. Personen, die eine Benutzungsgenehmigung erhalten haben, dürfen Inventare, Kataloge, Computerausdrucke und andere im Museum vorhandene Archivhilfsmittel benutzen.

7. Alle Benutzer, die Arbeiten veröffentlichen, in denen Material aus den Archivbeständen des Museums Gross-Rosen verwertet wurden, sind verpflichtet, ein Belegexemplar für die Museumsbibliothek bereitzustellen.